Stellungnahme des IDR zum Entwurf Altschuldenentlastungsgesetz / LG NRW

20.03.2025

Nordrhein-Westfalen / VERPA

Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Institut der Rechnungsprüfer e. V. (IDR) eine Stellungnahme zum Entwurf des Altschuldenentlastungsgesetz an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben.

Mit dem Gesetzesvorhaben möchte das Land NRW die Kommunen anteilig von „übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ entlasten. Wir begrüßen es sehr, dass das Land damit generell eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und die daraus resultierende Schuldensituation anerkennt. Aus unserer Sicht entscheidend sind die finanzielle Tragfähigkeit, die Transparenz und die Nachhaltigkeit der Entschuldungsmaßnahmen sowie die davon ausgehende Signalwirkung. Hinsichtlich des konkreten Gesetzesvorhabens müssen wir daher auf einige Aspekte kritisch eingehen

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