Die Prüfungsleitlinien des IDR

Mit der Herausgabe von Leitlinien und Arbeitshilfen will das IDR die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer bei ihrer Arbeit unterstützen. Sie stellen die Grundlage für eine ordnungsgemäße und gewissenhafte Rechnungsprüfung dar. Dabei systematisieren sie Konzeption und Planung, Durchführung sowie Dokumentation und Berichterstattung der kommunalen Prüfung. Außerdem enthalten sie Hinweise zu Methoden, Inhalt und Umfang angemessener Prüfungshandlungen.

Wegen der gesetzlich vorgesehenen Unabhängigkeit der öffentlichen Rechnungsprüfung stellen die Leitlinien und Arbeitshilfen keine rechtlich verbindlichen Normen dar. Sie sind Empfehlungen des IDR, um eine rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu unterstützen.  Spezielle Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der Kommunen haben Vorrang und sind zu beachten. Örtlich begründete Abweichungen von den IDR-Leitlinien sollte die Leitung der Rechnungsprüfung schriftlich festhalten.

 

Die IDR-Leitlinien 200 bis 720 gelten bereits seit längerer Zeit, ebenso die Prüfhilfen H 2300 bis 2800. Vor dem Rechnungsprüfertag 2018 hatte eine Projektgruppe weitere Grundsatzleitlinien entworfen. Hierzu wurden den Mitgliedern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet, beraten und Änderungen abgestimmt. Auf seiner Herbsttagung in Leipzig konnte schließlich der Verwaltungsrat die vom Vorstand vorgelegten Leitlinienentwürfe beschließen. Der Verwaltungsrat bedankt sich bei allen, die sich in die inhaltliche Entwicklung eingebracht haben.

Der Verwaltungsrat betont, dass die Leitlinien auch jetzt nicht „in Stein gemeißelt“ sind, sondern eine Sammlung von Qualitätsstandards und Empfehlungen darstellen, die der ständigen Überprüfung und Aktualisierung bedürfen. Dieser Aufgabe wollen sich Vorstand und Verwaltungsrat auch weiterhin stellen und bitten auch die IDR-Mitglieder und Interessierte hieran weiter tatkräftig mitzuwirken. Anregungen geben Sie uns bitte jederzeit dazu über info@idrd.de.