Landesgruppen
In jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland bilden die ordentlichen Mitglieder je eine Landesgruppe.
Die Landesgruppen vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Bundeslandes, dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch und wirken bei der Durchführung der Aufgaben des IDR unterstützend mit. Den Vertretern des Kirchenkreises wurde eine eigene Landesgruppe zugestanden.
Sie sind darüber hinaus Wahlkörper für die gemäß § 8 <link file:75 - - Satzung>IDR-Satzung</link> zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates.
Aktuell existieren die folgenden Landesgruppen, welche z.T. auch im Verwaltungsrat des IDR e.V. vertreten sind: