Stellungnahme des IDR e. V. zur geplanten Reform des kommunalen Vergaberechts in NRW / LG NRW
26.03.2025Mit großem Interesse haben wir den Entwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Neufassung des § 75a GO NRW und den Wegfall des § 26 KomHVO sowie der darauf basierenden kommunalen Vergabegrundsätze, analysiert. Der vorliegende Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung kommunaler Vergabeverfahren, um die Verwaltungen zu entlasten und Investitionen zu beschleunigen. Diese Zielsetzung ist nachvollziehbar, jedoch birgt die geplante Reform gravierende Risiken für Transparenz, Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und die Kontrolle der Vergaben. Während eine Entbürokratisierung kurzfristige Vorteile bringen könnte, besteht die Gefahr, dass langfristig Korruption und ineffiziente Mittelverwendung begünstigt werden.
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