Landeskirchen

Die Landesgruppe Kirche hat sich im Dezember 2021 auf Grund der Corona-Situation online getroffen. Themen waren u.a. ein Austausch über die Arbeit der Landesgruppe, der Strategie des IDR sowie aktuelle Prüfungsthemen. 
Für das Jahr 2022 wird nach Abstimmung in der Landesgruppe erneut ein Onlinetreffen stattfinden. Dieses Treffen soll um ein noch zu planendes Fortbildungsmodul ergänzt werden.
Im Verwaltungsrat wird die Landesgruppe durch Herrn Ingo Brand vertreten.

 

Kirchliche Rechnungsprüfung

Die Kirche bedarf zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer gesicherten und geordneten finanziellen Grundlage. Die hierfür benötigten Mittel werden von den Mitgliedern der Kirche aufgebracht. Ihnen ist die Kirche daher dafür verantwortlich, dass diese Mittel nach den Grundsätzen größter Sorgfalt und gewissenhafter Sparsamkeit verwendet werden.

Die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel treffen in der evangelischen Kirche demokratisch legitimierte Gremien: Synoden, Gemeindekirchenräte (Presbyterien, Kirchenvorstände) u. a. Die Verwaltung obliegt in der Regel qualifizierten Verwaltungsorganen (Verwaltungsämtern, Rentämtern) oder wird durch fachlich geeignete haupt-, neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitende erledigt.

Die Kontrolle über die Haushaltsführung und -rechnung all dieser Einrichtungen wird durch eigenständige und unabhängige Rechnungsprüfungseinrichtungen (Rechnungsprüfämter, Rechnungsprüfer, Synodalrechner) wahrgenommen. Dadurch wird eine wirksame - allein den kirchlichen und staatlichen Vorschriften verpflichtete - Rechnungsprüfung gewährleistet. Dies geschieht auf der Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, nach dem die Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln.

Für wen ist die Rechnungsprüfung tätig?

Die mit der Rechnungsprüfung betrauten Stellen arbeiten für die verfassungsgemäß zur Aufsicht berufenen Organe (u. a. die Landessynode), für die Gemeinde (Kirchenmitglieder) und für die Öffentlichkeit.

Was bewirkt die Rechnungsprüfung?

Die Rechnungsprüfung ist ein wichtiger Beitrag für den sachgerechten Umgang mit den anvertrauten Mitteln. Sie unterstützt diesen Umgang vorbeugend durch Beratungen, ihr Prüfungshandeln und schließlich ist sie Basis für gegebenenfalls notwendige Entscheidungen der zuständigen Gremien. Sie stellt daher einen wesentlichen Beitrag dar, den hohen Ansprüchen an Verantwortung und Transparenz mit den anvertrauten Gütern zu entsprechen.

Gibt es eine Zusammenarbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen?

Die hauptamtlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen sind regional in ihren Landeskirchen verankert. Zwischen ihnen gibt es kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. Sie sind jedoch alle Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Leitungen der kirchlichen Rechnungsprüfungseinrichtungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (www.kirpag.de). So können sie Erkenntnisse aus der Prüfung in anderen Landeskirchen für ihre Prüfungen nutzbar machen und landeskirchenübergreifende Sichtweisen entwickeln.

Ansprechpartner im IDR-Verwaltungsrat

Ingo Brand
evang. Kirche Westfalen
Rechnungsprüfungsamt
E-Mail: ingo.brand@idrd.de