Einheitliche Normen der Rechnungsprüfung in Deutschland

Die Regelungen in den Gemeindeordnungen der Bundesrepublik Deutschland zu Stellung, Aufgaben und Methoden der kommunalen Rechnungsprüfung sind uneinheitlich, lückenhaft und auslegungsbedürftig. Sie stellen keine ausreichende Absicherung einer effektiven Finanzkontrolle dar. Diese ist jedoch unabdingbar, um eine rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Arbeit der Verwaltung zu gewährleisten.

Deshalb hat das IDR „Einheitliche Normen der örtlichen Rechnungsprüfung in Deutschland“ erarbeitet, als Empfehlung des Instituts der Rechnungsprüfer an die Landesparlamente

Diese sollen nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden den Bundesländern zur Aufnahme in die jeweiligen Gemeindeordnungen empfohlen werden, wobei die besonderen Rahmenbedingungen in den Bundesländern berücksichtigt werden können.

Hierbei geht es vor allem um Organisation, Aufgaben und Rechtsstellung der kommunalen Rechnungsprüfung.

Die Einheitlichen Normen der örtlichen Rechnungsprüfung in Deutschland wurden von der IDR-Mitgliederversammlung in Bad Lauterberg am 16.11.2016 beschlossen